1.
Abschluß des Reisevertrags
Mit der schriftlichen* Anmeldung bei Aventuras Tierra Verde (ATV) bietet der Kunde ATV den Abschluß eines Reisevertrags verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ATV zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsabschluß und Bestätigung der Reservierungen eine schriftliche Reisebestätigung / Rechnung.
*Als schriftliche Anmeldung gilt auch die -nicht unterschriebene- Auftragserteilung mittels elektronischer Post (E-Mail) oder Faksimile.
Reisevertrag: Grundlage des Reisevertrages sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen unserer Angebote, unseres aktuellen Agenturhandbuches oder unserer Internetpräsenz sowie die genannten Leistungen unserer Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch ATV.
2.
Bezahlung
Unsere Rechnungswährung ist der USD (US-Dollar). Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens USD 200, pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung hat spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf eines unserer Bankkonten in Costa Rica zu erfolgen (Zahlungseingang auf unserem Konto). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, daß der Bankweg für SWIFT (BIC) Überweisungen i.d.R. 5-6 Werktage dauert.
Für Banküberweisungen gilt: Alle Spesen zu Lasten des Überweisenden. Wir bitten Sie dies beim Ausfüllen des Überweisungsformulars zu berücksichtigen (OUR-Überweisung = Überweisender trägt alle Entgelte).
Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Schriftform. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird ATV von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht für Zahlungsverweigerung hatte.
3.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von ATV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.
ATV ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie z.B. Eintrittsgelder für Nationalparks, Flughafen- oder Sicherheitsgebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, bekanntgegeben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % des Reisepreises kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ATV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem ATV-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung ATV gegenüber geltend zu machen.
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4.
Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden
Läßt sich der Kunde vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird eine Bearbeitungsgebühr von USD 50 pro Person erhoben.
Umbuchungswünsche des Kunden werden bis einschließlich 22. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von US $ 25 pro Person berücksichtigt. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ATV pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei ATV. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung! Die pauschalierten Rücktrittskosten berechnen sich nach dem Zeitpunkt des Beginnes der ersten, vertraglichen Leistung und betragen pro angemeldetem Teilnehmer:
Tage vor
Reisebeginn |
Prozent
des Reisepreises |
bis
46 Tage |
10
% |
45. - 30.
Tag |
15
% |
29. - 15.
Tag |
30
% |
14. - 7.
Tag |
50
% |
6. - 2.
Tag |
70
% |
1
Tag o. Nichtantritt der Reise |
90
% |
Hinweis zu Punkt 2 und 4:
Für einzelne Leistungsträger gelten abweichende Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, besonders in der Hauptsaison und an Feiertagen. Falls zutreffend, werden diese gesondert im Angebot aufgelistet.
5.
Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. ATV kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ATV kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber ATV oder deren Vertretern zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn ATV keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde ATV hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von ATV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
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6.
Haftung
ATV ist Vermittler und Koordinator von Leistungen dritter Leistungsträger in Costa Rica, Nicaragua und Panamá (Beherbergungsbetriebe, Transporte zu Lande, Wasser und Luft, Dienste freiberuflicher Reiseleiter sowie Veranstalter von Aktivitäten aller Art) Wir haften für die sorgfältige Auswahl dieser Leistungsträger, insbesondere im Hinblick auf Eignung, Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Gesetze des jeweiligen Leistungsträgers. ATV haftet daher nicht für die vermittelten Leistungen dieser Drittunternehmen, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in der Auswahl dieser vorzuwerfen ist. Insbesondere sind von der Haftung ausgeschlossen: Personenschäden oder Todesfall sowie Verlust von Sach- und Vermögenswerten als Folge höherer Gewalt, Unruhen, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen.
7.
Rücktritt durch ATV
Wird für eine Reiseleistung die hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist ATV berechtigt, bis spätestens 30 Tage vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reise abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Der Vertrag kann seitens ATV ebenfalls gekündigt werden, wenn die Reise wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien, Krisen). In diesem Fall verrechnet ATV die bis zum Rücktritt tatsächlich angefallenen Kosten. Eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises ist in diesem Falle nicht möglich, lediglich die von den beteiligten Leistungsträgern nicht verrechneten Kosten können angerechnet werden. Anfallende Mehrkosten trägt der Kunde. Nach Antritt der Reise kann ATV den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt ATV, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der späteren Aufwendungen anrechnen lassen.
8.
Paß-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Formalitäten und Bestimmungen selbst verantwortlich. Wir bitten um Verständnis dafür, daß wir im Falle der Einreiseverweigerung eines der während Ihrer Anreise besuchten Länder oder durch die costaricanischen Behörden aufgrund unvollständiger Reisedokumente keine Haftung übernehmen können. Eventuell anfallende Zusatzkosten die uns daraus entstehen müssen wir in voller Höhe verrechnen.
9.
Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner der vorgenannten Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen der Republik Costa Rica.
Gerichtsstand ist Costa Rica.
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